Nutzungsbedingungen
TrackHound
Anwendung: TrackHound (iOS)
Anbieter: Pondstack Software, vertreten durch Jürgen Frosch
Anschrift: Segeberger Chaussee 162, 22851 Norderstedt, Deutschland
E-Mail: info@pondstack.com
USt-IdNr.: DE 250 223 616
Stand: Mai 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die iOS-Anwendung TrackHound (nachfolgend „App"), die von Pondstack Software, vertreten durch Jürgen Frosch, Segeberger Chaussee 162, 22851 Norderstedt, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"), bereitgestellt wird.
Mit dem Download, der Installation oder der Nutzung der App erklärst du dich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
2. Gegenstand und Leistungsbeschreibung
TrackHound ist eine native iOS-App zur automatischen Erkennung und Verwaltung von Musiktracks während DJ-Sets, Live-Veranstaltungen und im Alltag. Die App nutzt Apple ShazamKit zur Musikerkennung und ermöglicht die Verwaltung von Tracklisten (Sessions) sowie den Export in Streaming-Playlists.
Die App umfasst folgende Funktionen:
- Kontinuierliche Musikerkennung über das iPhone-Mikrofon, kabelgebundene Headsets, USB-Audiointerfaces oder Bluetooth-Geräte (Apple ShazamKit, erfordert Internetverbindung)
- Automatische Verstärkungsregelung (AGC) zur Signalnormalisierung in lauten Umgebungen – mit visuellem Signalindikator (Normal / Hot / Clipping)
- Zweistufige Deduplizierung: Titel werden erst nach zweifacher Bestätigung aufgezeichnet; innerhalb eines 90-Sekunden-Fensters werden Duplikate unterdrückt
- Hintergrunderkennung: Mithören läuft weiter, wenn der Nutzer zwischen Tabs wechselt oder das Display sperrt
- Quick Start: Mithören startet automatisch beim App-Öffnen, mit Dialog zur Session-Zuweisung beim ersten erkannten Track (neue Session oder eine der letzten 5 Sessions)
- Verwaltung mehrerer Sessions (Tracklisten) mit Startzeit, Dauer, Trackanzahl, optionalem Venue-Namen (GPS) sowie Notizen und Favoritenmarkierung
- Session fortsetzen: unterbrochene Sessions können nahtlos weiterlaufen – per Dialog beim Start oder per Wisch-Geste in der Sessionliste
- Cover Art Collage: automatisch generiertes Vorschaubild aus bis zu 4 Cover-Arts der erkannten Tracks
- Session-Vergleich: zwei Sessions gegenüberstellen, gemeinsame Tracks, BPM-Verteilung und Ähnlichkeits-Score in Prozent ermitteln
- Parallele Suche nach erkannten Tracks in aktivierten Streaming-Diensten (Apple Music, Spotify, Tidal, Deezer, iTunes Store, Beatport) via ISRC oder Titel/Interpret
- Playlist-Export zu Apple Music (MusicKit), Tidal und Deezer (OAuth PKCE)
- Spotify-Export: vollständige Playlist-Erstellung mit eigenem Developer-Account; alternativ kopierbarer URI-Liste oder Plain-Text-Tracklist für Drittanbieter-Konverter
- Weitere Exportformate: Plain Text, JSON, Zwischenablage, iOS-Teilen-Dialog
- Live Activity und Dynamic Island: Anzeige des aktuellen Erkennungsstatus auf dem Sperrbildschirm und in der Dynamic Island – auch bei gesperrtem Display
- Lokale Push-Benachrichtigungen bei neuen Track-Erkennungen sowie Idle-Timeout-Warnungen (9 und 10 Minuten ohne Erkennung)
- iCloud-Synchronisierung (optional): Sessions und Tracklisten auf mehreren Apple-Geräten synchron halten (Einstellungen → iCloud Sync)
- Sprachsteuerung: Anzeigesprache manuell wählbar unter Einstellungen → Sprache (Systemsprache / Deutsch / Englisch)
- Geführtes Onboarding beim ersten Start (4 Seiten: Konzept, Bedienung, Dienste-Setup)
- Vollständig zweisprachige Oberfläche: Deutsch und Englisch
Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der App durch Updates zu verändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
3. Lizenz und Bereitstellung
TrackHound wird im Apple App Store als kostenpflichtige iOS-Anwendung vertrieben. Mit dem Erwerb der App über den Apple App Store räumt Pondstack Software dem Nutzer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der App auf eigenen Apple-Geräten ein.
Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Apple für den App Store. Der Anbieter behält sich vor, das Vertriebsmodell der App zu ändern. Wesentliche Änderungen werden auf der Produktseite pondstack.com/trackhound bekanntgegeben.
4. Nutzungsrechte und Einschränkungen
Der Nutzer erhält das Recht, die App auf seinen autorisierten Apple-Geräten zu installieren und zu nutzen. Dem Nutzer ist untersagt:
- Die App zu kopieren, zu verbreiten oder Dritten entgeltlich zugänglich zu machen
- Den Quellcode durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung zu erlangen
- Die App zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder sie zu vermieten
- Urheberrechtshinweise, Schutzvermerke oder sonstige Kennzeichnungen zu entfernen
- Die App für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
5. Drittanbieterdienste und Voraussetzungen
Bestimmte Funktionen der App setzen die Nutzung von Drittanbieterdiensten voraus, für die jeweils eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien gelten:
- Apple ShazamKit: Die Musikerkennung erfordert eine aktive Internetverbindung und unterliegt den Apple-Nutzungsbedingungen sowie der Apple-Datenschutzrichtlinie.
- Apple MusicKit: Die Apple-Music-Integration erfordert eine Apple ID und ein aktives Apple-Music-Abonnement.
- Spotify: Für den vollständigen Playlist-Export über die Spotify Web API ist ein eigener Developer-Account mit registrierter Redirect-URI erforderlich. Die Nutzung von Spotify unterliegt den Spotify-Nutzungsbedingungen.
- Tidal & Deezer: Der Playlist-Export erfordert einen aktiven Account bei dem jeweiligen Dienst sowie die Zustimmung zur OAuth-Verknüpfung in der App. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Dienste.
- Beatport, iTunes Store: Diese Dienste werden ausschließlich als Such- und Direktlink-Dienste genutzt; kein Playlist-Export, keine Authentifizierung.
- iCloud (optional): Die iCloud-Synchronisierung erfordert eine Apple ID mit iCloud-Konto und unterliegt den Apple-Nutzungsbedingungen und Speicherrichtlinien.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Inhalte oder Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieterdienste.
Wichtiger Hinweis zur Abhängigkeit von Drittanbieter-APIs: Funktionen wie der Playlist-Export zu Spotify, Tidal und Deezer sowie die Musikerkennung über Apple ShazamKit basieren auf Programmierschnittstellen (APIs) und OAuth-Zugangssystemen, die ausschließlich von den jeweiligen Drittanbietern kontrolliert werden. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf:
- Änderungen an API-Endpunkten, Authentifizierungsverfahren oder Nutzungsbedingungen der Drittanbieter
- Den Entzug oder die Einschränkung von Developer-Zugängen oder OAuth-Berechtigungen durch Spotify, Tidal, Deezer, Apple oder andere Dienste
- Die Einstellung, Unterbrechung oder Beschränkung von Drittanbieter-APIs oder -Diensten, auch ohne vorherige Ankündigung
- Änderungen an Tarifmodellen von Drittanbietern, die Developer-Zugang kostenpflichtig machen oder einschränken
- Widerruf oder Ablauf von OAuth-Tokens oder Developer-Credentials
- Entscheidungen von Drittanbietern, die Drittanbieter-Applikationen oder Developer-Konten deaktivieren oder sperren
Sollten einzelne Streaming-Funktionen aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern eingeschränkt oder vollständig deaktiviert werden, begründet dies keinerlei Ansprüche des Nutzers gegenüber dem Anbieter – weder auf Rückerstattung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz noch auf sonstige Leistungen. Der Anbieter wird sich bemühen, betroffene Funktionen nach Möglichkeit anzupassen oder alternative Lösungen bereitzustellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
6. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich:
- Die App ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen
- Keine Inhalte zu verarbeiten oder zu speichern, für die er nicht die erforderlichen Rechte besitzt
- Die Zugangsdaten zu verknüpften Streaming-Diensten zu schützen und nicht mit Dritten zu teilen
- Die App nicht so zu nutzen, dass dadurch Rechte Dritter – insbesondere Urheberrechte an Musik – verletzt werden
- Die App nur auf Geräten zu nutzen, auf denen der Nutzer zur Installation berechtigt ist
7. Feedback und Support
Der Anbieter freut sich über Rückmeldungen zur App. Nutzer können Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge an info@pondstack.com senden. Eine Verpflichtung des Anbieters, gemeldete Fehler zu beheben oder Vorschläge umzusetzen, besteht nicht.
Support wird im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen geleistet. Ein Anspruch auf Reaktionszeiten oder die Behebung bestimmter Fehler besteht nicht.
8. Datensicherung
Sessions und Tracklisten werden lokal auf dem Gerät gespeichert (SwiftData). Der Nutzer ist für die Sicherung dieser Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende Backups oder Geräteausfälle entstehen.
Die optionale iCloud-Synchronisierung kann einen gewissen Schutz vor lokalem Datenverlust bieten, ersetzt jedoch kein vollständiges Backup. Für Verfügbarkeit und Speicherquoten von iCloud gelten die Bestimmungen von Apple.
9. Updates und Weiterentwicklung
Der Anbieter stellt Updates im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Updates, neue Features oder die Behebung bestimmter Fehler besteht nicht. Der Anbieter kann die Unterstützung älterer iOS-Versionen mit neuen Updates einstellen.
Updates können den Funktionsumfang der App verändern. Wesentliche funktionale Änderungen werden auf der Produktseite pondstack.com/trackhound kommuniziert.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Beschränkte Haftung: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Ausschlüsse: Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für:
- Datenverluste durch fehlende oder unzureichende Backups
- Fehlerhafte, unvollständige oder ausbleibende Erkennungsergebnisse des ShazamKit-Dienstes
- Änderungen, Einschränkungen, Aussetzungen oder die vollständige Einstellung von Drittanbieterdiensten und deren APIs (Apple ShazamKit, Spotify, Tidal, Deezer, Apple Music, Beatport, iTunes Store), einschließlich des Entzugs von Developer-Zugängen, der Änderung von OAuth-Berechtigungen oder der Deaktivierung von Drittanbieter-Applikationen durch die jeweiligen Plattformbetreiber
- Verlust von Zugangsdaten zu verknüpften Diensten
- Unvereinbarkeiten mit zukünftigen iOS-Versionen, Hardware oder Drittanbieter-Software
- Urheberrechtsverletzungen durch den Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der App
- Mittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden bei einfacher Fahrlässigkeit
11. Gewährleistung
Für die entgeltlich über den Apple App Store vertriebene App gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte nach deutschem Recht. Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre ab dem Bereitstellungsdatum.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die App fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar ist, dass ShazamKit jeden Track zuverlässig erkennt, oder dass die App für die spezifischen Zwecke des Nutzers geeignet ist.
12. Kündigung und Deinstallation
Die Nutzungslizenz erlischt automatisch, wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Bei Beendigung ist der Nutzer verpflichtet, alle Kopien der App zu entfernen.
Die Deinstallation erfolgt über die iOS-Standardmethode (App-Symbol gedrückt halten → „App entfernen"). Lokale Daten (Sessions, Tracklisten) können vorab über den iOS-Bereich Einstellungen → TrackHound gesichert oder gelöscht werden.
13. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei wesentlichen Änderungen der App oder der rechtlichen Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist stets unter pondstack.com/trackhound-agb abrufbar. Wesentliche Änderungen, die Nutzerrechte erheblich berühren, werden auf der Produktseite pondstack.com/trackhound bekanntgegeben. Wenn du den Änderungen nicht zustimmst, steht es dir frei, die Nutzung der App einzustellen und sie zu deinstallieren.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg, Deutschland.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Weitere rechtliche Dokumente für TrackHound: Datenschutzerklärung · Impressum